Arbeitszeiterfassung nach dem "Stechuhr-Urteil" des BAG

Überlegungen zum Stechuhr-Urteil

Nachdem das BAG am 13.9.2022 das sog. Stechuhr-Urteil gefällt hat, dass Arbeitgebende (AG) nach § 3 II Nr. 1 ArbSchG verpflichtet sind, Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit der Arbeitnehmenden (AN) zu erfassen, will das BMAS nun die Arbeitszeiterfassung im Arbeitszeitgesetz umfagreich neu regeln. Ein Referentenentwurf hierzu liegt inzwischen vor....

Zurück